Sommer begrüßt Kopftuch-Urteil

DÜSSELDORF dpa ■ Das „Kopftuch-Urteil“ des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stützt aus Sicht der NRW-Schulministerin Barbara Sommer (CDU) die gesetzliche Regelung in NRW. Einer der Hauptvorwürfe, wonach christliche Konfessionen unzulässig bevorzugt würden, sei zurückgewiesen worden. „Keine Lehrerin wird durch das Kopftuch-Verbot unverhältnismäßig belastet.“ Derzeit unterrichten in NRW zwölf Lehrerinnen mit Kopftuch. Das Land hat dagegen arbeits- und dienstrechtliche Schritte eingeleitet. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte gestern in München entschieden, dass das gesetzliche Kopftuch-Verbot an Schulen weder gegen die Glaubens- und Religionsfreiheit noch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.