Lübecks Airport vor Gericht

Im Rechtsstreit um Vergünstigungen für die Fluglinie Ryanair haben die Konkurrenten Lufthansa und Air Berlin einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Urteile gegen die Flughäfen Hahn (Rheinland-Pfalz) und Lübeck (Schleswig-Holstein) auf und verwies die Sache an die Vorinstanzen zurück. Air Berlin wirft dem Flughafen Lübeck vor, Ryanair in den Jahren 2000 bis 2004 speziell abgestimmte Konditionen und Marketingzuschüsse gewährt und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Das hielten die BGH-Richter nun für möglich.  (dpa)