Keine Einigkeit bei Billiglohn-Bekämpfung

CDU und rot-grüne Opposition streiten in der Bürgerschaft über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

Arm trotz Arbeit – dieses Thema beschäftigte gestern die Bürgerschaft. Um Dumpinglöhne zu verhindern, die in Hamburg etwa im Reinigungsgewerbe zum Teil unter drei Euro pro Stunde liegen, fordert die rot-grüne Opposition die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Bei Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) beißt sie damit auf den sprichwörtlichen Granit.

Auch wenn sie verschiedene Konzepte haben: In der Debatte zeigten sich Rot und Grün gestern einig. Hamburg unternehme nichts gegen „unfaire und sittenwidrige Armutslöhne“, klagte die GAL-Abgeordnete Gudrun Köhncke und forderte den Senat auf, Lohndumping durch Mindestlöhne und die konsequente Verfolgung von Tarifbrechern zu bekämpfen. SPD-Arbeitsmarktexperte Hans-Christoff Dees beklagte, der Senat unternehme nur nichts gegen Lohndrückerei, er könne auf Anfrage auch nicht einmal Auskunft darüber geben, wie viele Minijobs und „sittenwidrige Arbeitsentlohnungen“ es in der Stadt gebe. Seine Parteikollegin Gesine Dräger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in vielen europäischen Ländern inzwischen Mindestlöhne festgeschrieben seien – ohne Verlust von Arbeitsplätzen.

Diesen hatte zuvor die CDU-Abgeordnete Barbara Ahrons prophezeit. Mindestlöhne seien „nicht der richtige Weg“, weil sie „planwirtschaftliches Denken“ beförderten. Auch Wirtschaftssenator Uldall lehnt eine Mindestentlohnung ab. Wo „bestehende tarifliche Regelungen systematisch unterlaufen“ würden, meint er, sei es „keine Problemlösung“, nochmal Mindesttarife festzuschreiben. mac