Persilschein für Verdunkler in Uniform

Staatsanwaltschaft: Verhalten Bremer Polizisten bei Demo in Hamburg war in Ordnung. Anwältin sieht „Folter“

Die Bremer Spezial-Polizisten, die sich bei einem Einsatz im Hamburger Schanzenviertel im vorigen September der Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht haben sollen, sind vorerst aus dem Schneider. Vorgeworfen wird den Beamten, dass sie in Gewahrsam genommenen vermeintlichen Randalierern eine Art „Schweißerbrille“ überstülpten und sie fast eine Stunde lang orientierungslos umherstehen ließen (taz berichtete). Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte nun ein „Vorermittlungsverfahren“ gegen die Beamten ein, da keine Straftat zu erkennen sei.

Diese Hamburgensie wenden die Ankläger gerne an, wenn Polizisten beschuldigt werden. Indes sehe das deutsche Recht ein „Vorermittlungsverfahren“ nicht vor, sagt die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder, die einen der Demonstranten vertritt. Gesetzlich vorgesehen, doziert sie, sei vielmehr „die Eröffnung eines Ermittlungsverfahren, um Verdachtsmomente zu klären“.

Dass der Einsatz der „Maskenpolizisten“ – so Eder – fragwürdig ist, räumt aber auch die Hamburger Polizei ein, deren Begleitbeamte das Vorgehen der Bremer Kollegen damals aber duldeten. An der Elbe gehört der Einsatz von Sichtschutzbrillen nicht zum Repertoire und ist im Polizeigesetz nicht vorgesehen. „Dass solche Brillen in keiner polizeirechtlichen Vorschrift oder in einschlägigen Kommentaren Erwähnung finden, sollte skeptisch machen“, konstatiert Helmut Pollähne von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bremen. Er erinnert daran, „dass jegliche Form der Dunkelhaft nach der Europäischen Menschenrechtskonvention streng verboten ist“.

Die Rechtsanwältin Eder wird nun Beschwerde einlegen und ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Um die Aktionen, bei denen es sich nach ihrer Ansicht um „Folter“ handelte, rechtlich zu ahnden. KVA