Etappensieg für DocMorris

SAARBRÜCKEN dpa ■ Die Versandapotheke Morris hat mit ihrer Beschwerde im Eilverfahren Recht bekommen und sich so im Streit um ihre deutsche Niederlassung durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat gestern im Beschwerdeverfahren entschieden, dass die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken wieder geöffnet werden darf. Eine richterliche Entscheidung zur Hauptsache steht noch aus. Rechtsexperten rechnen mit einem mehrjährigen Verfahren. DocMorris hatte im Juli 2006 eine Niederlassung in Saarbrücken eröffnet. Die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei saarländische Apotheker hatten Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht: Die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Niederlassung sei nicht rechtmäßig, da sie gegen deutsches Recht verstoße. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte im September in einem Eilverfahren die Regierung des Saarlandes aufgefordert, eine sogenannte Schließungsverfügung zu erlassen.