Moskau: NGO-Verbot bestätigt

MOSKAU dpa ■ Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die Schließung einer vom Westen finanzierten Menschenrechtsorganisation zur Aussöhnung mit Tschetschenien für rechtens erklärt. Die Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft habe ihren Geschäftsführer weiter beschäftigt, obwohl dieser wegen politischen Extremismus verurteilt worden war. Damit bestätigte das Gericht gestern eine erstinstanzliche Entscheidung vom Oktober 2006. Die Organisation kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Ein Gericht in Nischni Nowgorod hatte die Schließung der Gesellschaft mit dem 2006 in Kraft getretenen Gesetz über Nichtregierungsorganisationen (NGO) begründet. Dieses verbietet vorbestraften Personen, sich in NGOs zu engagieren.