VÖLKERMORDPROZESS
: Inhaftierte Ruander kommen nicht

FRANKFURT | Zum laufenden Völkermordprozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe können keine Zeugen anreisen, die in Ruanda in Haft sind. Das Bundesamt für Justiz habe es abgelehnt, ein Rechtshilfeersuchen an Ruanda zu stellen, teilte das OLG Frankfurt mit. Die Rückkehr der Personen könne nicht garantiert werden. Die Generalbundesanwaltschaft hat zwölf Zeugen benannt, die in Ruanda in Haft sind. Sie sollten in Begleitung von BKA-Beamten nach Frankfurt gebracht werden. (epd)