Beamte ohne Weihnachtsgeld

Die vom Senat beschlossene Kürzung des Weihnachtsgelds für Beamte ist rechtskräftig. Mehrere Richter und Beamte des höheren und gehobenen Dienstes seien auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) mit ihren Klagen gegen die Reduzierung der jährlichen Sonderzuwendung gescheitert, sagte gestern eine Gerichtssprecherin (Az.: OVG 4 N 76.05 – u. a.). Berufungen wurden nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Dezember 2004 Klagen von zehn Richtern und Staatsanwälten gegen die Kürzung abgelehnt. Nach Auffassung des OVG ist das Weihnachtsgeld kein verfassungsrechtlich geschützter Bestandteil des Gehalts. Auch sei nicht ersichtlich, dass das verbleibende Nettoeinkommen der Beamten nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreiche oder unangemessen sei. Die Kürzung sei darüber hinaus angesichts der Haushaltslage des Landes als Beitrag zu notwendigen Einsparungen gerechtfertigt. ddp