NACHZIEHENDE GATTEN
: EuGH erlaubt Mindestalter 21

LUXEMBURG | Die EU-Staaten können für den Nachzug eines ausländischen Ehepartners ein Mindestalter von 21 Jahren festlegen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied, kann dabei auch vorgegeben werden, dass das Mindestalter bei der Antragstellung von beiden Partnern erreicht sein muss. Das Gericht billigte damit entsprechende Regelungen in Österreich. Die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung werde weder „verhindert“ noch „übermäßig erschwert“. (epd)