ABSCHIEBEHAFT
: EuGH verurteilt Deutschland

BERLIN | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil in einigen Bundesländern Abschiebehäftlinge immer noch in normalen Gefängnissen untergebracht sind. Die EU-Rückführungs-Richtlinie von 2008 sieht vor, dass Abschiebehaft in einer speziellen Einrichtung erfolgen muss. Nach Angaben von Pro Asyl betrifft das Urteil sechs Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Hamburg und Sachsen-Anhalt. (taz)

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