in kürze ERDGESCHOSSMIETER
: Zahlen für den Aufzug

Mieter können auch dann an Fahrstuhlkosten beteiligt werden, wenn sie im Erdgeschoss wohnen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden (Az: VIII ZR 103/06 v. 20. 9. 2006). Es gab dem Eigentümer einer Parterrewohnung Recht, der von den Mietern 2004 rund 140 Euro Umlage für den Aufzug verlangte. (dpa)