Fall Salame in Karlsruhe

Vor fast zwei Jahren wurden Gazale Salame und ihre zwei Kinder in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann die beiden älteren Töchter in den Kindergarten brachte. Nun landet der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützer sprechen von einem „humanitären Drama“. Die zwangsweise Trennung der Familie verletze das Familiengrundrecht, behaupten Salames Anwälte, die in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung durchsetzen wollen. Damit soll die Zusammenführung der Familie in Deutschland ermöglicht werden. Die Anwälte berufen sich auf Urteile des Gerichts, nach denen gerade Kleinkinder Schaden nehmen, wenn ein Elternteil fehlt.

Noch im Dezember 2006 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Wiedereinreise Salames abgelehnt, weil ihr Ehemann keinen gesicherten Aufenthaltsstatus habe. Zuvor hatte der Landkreis Hildesheim der lange als „staatenlose Kurdin“ geduldeten Frau vorgeworfen, bei ihrer Einreise im Alter von sieben Jahren falsche Angaben über ihre türkische Staatsangehörigkeit gemacht zu haben. Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte den Landkreis angewiesen, Berufung gegen ein Urteil einzulegen, dass die Abschiebung der Frau als unrechtmäßig ansah. Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat sich für eine Rückkehr Salames nach Deutschland eingesetzt. Salame und ihre Kinder leben zur Zeit in Izmir. KSC