Unterlassene Hilfeleistung

betr.: „Rot-Grün nachhaltig beschädigt?“, taz vom 14. 1. 07

„Und wo hat die rot-grüne Regierung gegen nationales oder internationales Recht verstoßen? Wenn diese Fragen ungeklärt bleiben, wird das Vertrauen in die Demokratie nachhaltig beschädigt“, schreibt Andreas Zumach. Ist aber darüber hinaus nicht auch zu fragen, ob sich Steinmeier persönlich eventuell der Straftat der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig gemacht hat? Er wusste, dass Kurnaz unschuldig ist. Er wusste, dass in Guantánamo gefoltert wird. Er hätte Kurnaz zur Freiheit verhelfen können, tat es aber nicht. Wäre es nicht nur moralisch und politisch, also sozusagen aus menschenrechtlicher Perspektive, sondern auch in strafrechtlicher Hinsicht unbedingt geboten gewesen, Kurnaz die Wiedereinreise nach Deutschland zu ermöglichen? Muss bei solchem hinreichendem Anfangsverdacht die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus ein Ermittlungsverfahren einleiten? Oder drückt der Rechtsstaat bei möglichen Straftaten von Regierungsmitgliedern einfach die Augen zu? Dann muss wohl jemand anderes gegen Herrn Frank-Walter Steinmeier Strafanzeige erstatten. Gehört nicht auch dies zu den Aufgaben einer Opposition?

BERNHARD SCHINDLBECK, München

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