Rendsburg soll helfen

AMTSHILFE Hamburg darf zwei abgewiesene Asylbewerber in der Rendsburger Abschiebeanstalt unterbringen. Die sollte eigentlich geschlossen werden

Hamburg zählt zu den neun Bundesländern, die keine getrennten Einrichtungen haben und muss was ändern

Zwei abgewiesene Asylbewerber aus Hamburg dürfen in der schleswig-holsteinischen Abschiebeanstalt in Rendsburg untergebracht werden. Dieses Gefängnis ist für Menschen, die abgeschoben werden sollen und bei denen Fluchtgefahr besteht. Das Innenministerium in Kiel gab am Montag nach Abstimmung mit dem Justizressort einem entsprechenden Amtshilfeersuchen Hamburgs statt.

Hintergrund für diese Entscheidung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Abschiebehäftlinge und Strafgefangene nicht in einer gemeinsamen Einrichtung untergebracht werden dürfen. Hamburg zählt zu den neun Bundesländern, die keine getrennten Einrichtungen haben, und somit muss Hamburg seine bisherige Praxis ändern.

Auch ein Mann, für den das Amtsgericht Flensburg in einem von der Bundespolizei beantragten Fall Abschiebungshaft anordnete, soll nach Rendsburg. Schleswig-Holstein hat dort eine eigenständige Abschiebehaftanstalt. Die Einrichtung in Rendsburg soll nach dem schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW eigentlich geschlossen werden. Und seit vergangener Woche ist dort niemand in Abschiebungshaft. Allerdings ging nicht nur aus Hamburg die konkrete Bitten ein, in Amtshilfe Abschiebehäftlinge in Rendsburg unterbringen zu dürfen. Hamburg erwartet, dass der Vollzug bei ihnen nicht mit den Vorgaben des EuGH vereinbar ist.

“Die Arbeiten an dem Ziel der Landesregierung, die Einrichtung in Rendsburg zu schließen, laufen planmäßig“, sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD). „Dabei bleibt mein Anliegen, die Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg bis spätestens 2016 nicht mehr zu benötigen, wenn möglich, auch schon früher darauf zu verzichten.“

Er könne sich aber in der derzeitigen Lage den Wünschen anderer Länder nicht verweigern, gab Breitner an. Die Unterbringung in einer anderen geeigneten geschlossenen Einrichtung werde geprüft, wenn kein milderes Mittel zur Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht zur Verfügung stehe.

Untersucht werden laut Breitner auch alternative Möglichkeiten einer länderübergreifender Zusammenarbeit. Schleswig-Holstein beteilige sich an einer Arbeitsgruppe. „Abgesehen davon ist es jedoch aufgrund der derzeitigen Rechtslage auf Bundesebene notwendig, für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung vorbereitet zu sein, dass von Abschiebung betroffene Personen in Rendsburg untergebracht werden können“, führte Breitner aus.  (dpa)