Zweifel an Aussage

NEUWIEDENTHAL Anklage gerät in Beweisnot

Im Prozess um die Massenschlägerei vom 26. Juni vorigen Jahres zwischen Polizisten und Bewohnern von Neuwiedenthal soll der Kronzeuge und Zivilfahnder notfalls durch Zwangsmittel zur erneuten Aussage bewegt werden. Das haben Staatsanwalt Lars Mahnke und der Nebenklagevertreter des verletzten Polizisten Günter J., Walter Wellinghausen, beantragt. Der Zivilfahnder hatte zwar im Verfahren seine Beschuldigung gegen die Angeklagten Amor S. und Avni A. erneuert, danach unter dem Hinweis auf ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst umfassend vom Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Inzwischen werden seine Angaben nach Zeugenaussagen von Prozessbeteiligten angezweifelt. KVA