Behördenwillkür
: Wider besseres Wissen

Niemand würde bestreiten, dass es wichtig ist, Einbürgerungsanträge gründlich zu prüfen. Insofern ist es ein völlig regulärer Vorgang, wenn die Osterholzer Ausländerbehörde Erkundungen beim Verfassungsschutz darüber einzieht, ob ein Antragsteller möglicherweise PKK-Sympathisant und insofern gefährlich für die Innere Sicherheit sei.

KOMMENTARvon FRIEDERIKE GRÄFF

Ebenso leuchtet es ein, dass ein Vorstandsposten in einem kurdischen Unternehmerverband, gegen den das Bundesinnenministerium ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der PKK eingeleitet hat, einer Einbürgerung im Wege steht.

Nicht nachvollziehbar ist dagegen die Weigerung, der Einbürgerung zuzustimmen, wenn alle Bedenken ausgeräumt sind. Dass die Ausländerbehörde sich weigert, den Bescheid des Asylbundesamtes, der Antragsteller sei nicht terrorismusverdächtig, anzuerkennen, ist absurd. Und dass das Bundesamt selbst den Betreffenden erst für unbescholten erklärt, um eben das als Argument für eine Rückkehr in die Türkei zu nutzen, erscheint zynisch. Seit wann beruht Verfolgung notwendigerweise auf realen Verdachtsmomenten?

Das Verhalten der deutschen Behörden erinnert auf ungute Weise an den Umgang mit einem anderen Bremer, gegen dessen Aufenthalt Argumente gefunden wurden, wo es keine gab: Murat Kurnaz.