GELDSPIELGERÄTE
: Urteil: Umsatzsteuer ist rechtmäßig

HAMBURG | Auf Automatenspiele mit Gewinnmöglichkeit darf Umsatzsteuer erhoben werden. Das entschied das Finanzgericht Hamburg gestern und wies damit die Klage einer Firma ab, die im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Norddeutschland solche Geldspielgeräte betrieb. Neben der Spielvergnügungssteuer sollte die Firma Umsatzsteuer zahlen. Sie meinte aber, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU solche Geräte von der Umsatzsteuer befreit. Dem widersprachen die Richter, eine Revision ließen sie nicht zu. (dpa)