UNFALLVERSICHERUNG
: Lebensretter sind immer versichert

HAMBURG | Wer einen Menschen aus Gefahr für dessen Leben oder Gesundheit rettet, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nötig seien weder Aufnahmeantrag noch Beiträge, so die Unfallkasse Nord am Dienstag. Der Schutz gelte ab dem Moment, in dem der Helfer aktiv ins Geschehen eingreift, so ein Grundsatz des Sozialgesetzbuchs: Privatpersonen, die sich bei Not- und Gefahrensituationen für andere einsetzen, sollen abgesichert sein, wenn sie bei ihrem mutigen Einsatz verunglücken. (epd)