Lokalkoloratur

Das Landgericht Hamburg hat dem Strafverteidiger Gerhard Strate und seiner Mandantin Monika Weimar untersagt, über deren Haftentlassung und Zukunftspläne zu sprechen oder Fotos und Videos weiterzugeben, bevor nicht in „stern“ und „stern TV“ Interviews und Bildmaterial veröffentlicht wurden. Bei Verstoß drohen 500.000 Mark Strafe oder sechs Monate Ordnungshaft. Monika Weimar – die als vermeintliche Mörderin ihrer Töchter sieben Jahre zu Unrecht inhaftiert war und Anfang der Woche entlassen wurde – hatte mit dem „stern“ wegen dessen sachlicher Berichterstattung über den Fall Anfang vorigen Jahres einen Exclusiv-Vertrag über 50.000 Mark abgeschlossen. Als die Illustrierte später in den Chor der Verurteiler einstimmte, kündigte Strate den Vertrag. Der „stern“ verlangt jedoch die Einhaltung des Vertrages – und ging mit Erfolg vor Gericht. kva