Wasserverbrauch darf teuer sein

■ Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der CDU gegen die Grundwasserabgabe des Landes Hessen abgewiesen

Frankfurt/M. (taz) – Als „großen Erfolg für die hessische Umweltpolitik“ begrüßte der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Hessischen Landtag, Alexander Müller, eine Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht gestern veröffentlicht hat. Die Richter in den roten Roben wiesen eine Klage der CDU gegen die Grundwasserabgabe des Landes Hessen ab.

Mit der Einführung dieser „Zwangssteuer“ (Union) durch die rot-grüne Landesregierung sollen insbesondere Großverbraucher zum sparsameren Umgang mit Grundwasser animiert werden. Darin kann nun das Gericht keinen Widerspruch zum deutschen Recht erkennen. Müller freut sich: „Die moderne Umweltpolitik der Landesregierung und die Rechtmäßigkeit dieser Lenkungsinstrumente wurden höchstrichterlich bestätigt“.

SPD und Bündnisgrüne in Hessen gehen jetzt davon aus, daß auch die „Blockadehaltung zahlreicher Kommunen“, die mit Verweis auf die noch ausstehende Prüfung durch das höchste deutsche Gericht die Einführung der Grundwasserabgabe vor Ort verweigert hatten, gegenstandslos geworden sei. Rund 100 Millionen Mark könnten nach Rechnung der Bündnisgrünen damit in Investitionen für modernere Wasserspar- Techniken fließen, die bereits geplant seien. Sie würden insbesondere dem Handwerk und dem Mittelstand zugute kommen. In Hessen seien mit den Mitteln aus der Grundwasserabgabe bereits mehr als 3.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert worden. Klaus Peter Klingelschmidt