Kein Schmerzensgeld für Carlebach

■ Altkommunist unterliegt im Rechtstreit gegen Historiker

Frankfurt/Main (taz) – Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat dem Altkommunisten und Sprecher der Lagergemeinschaft Buchenwald/Dora, Emil Carlebach, in letzter Instanz ein Schmerzensgeld wegen „Beleidigung“ verweigert. Geklagt hatte Carlebach gegen den östereichischen Historiker Hans Schafranek, der in seinem Buch „Zwischen NKWD und Gestapo“ einen Satz aus einem Brief von Benedikt Kautsky aus dem Jahre 1951 zitiert hatte: „Ich glaube gerne, daß Carlebach direkt sieben Menschenleben auf dem Gewissen hat, ich selbst weiß von zwei.“

Das OLG kam zu der Auffassung, daß Schafranek sich diese Behauptungen zwar nicht hätte zu eigen machen dürfen. Doch dem Beklagten könne nicht untersagt werden, das Zitat zu verbreiten, da es öffentlich zugänglich sei. In der Urteilsbegründung bezog sich das OLG auf ein Urteil von 1994, in dem es heißt, über Carlebach dürfe die Behauptung verbreitet werden, er habe als Blockältester im KZ- Buchenwald versucht, einen ihm mißliebigen Mithäftling auf „Block 46“ (Flecktyphus-Versuchsanstalt) zu verlegen – „was für den Betroffenen den sicheren Tod bedeutet hätte“. kpk