Vor dem Gang zum Sozialamt bewahren

■ Senat beschloß gestern ein neues Hamburger Landespflegegesetz

„Weder wird der versicherungspflichtige Mensch im Falle einer Pflegebedürftigkeit rundum abgesichert, noch kann die Sozialhilfe im vorgesehenen Umfang entlastet werden“: Dieses Fazit zog gestern Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel, nachdem der Senat das Hamburger Landespflegegesetz beschlossen hatte, das vornehmlich die stationäre Pflege regeln soll. Zu groß seien die bundespolitischen Unwägbarkeiten.

Nur die Hälfte der auf 50 Millionen Mark geschätzten Einsparungen bei der Sozialhilfe im ambulanten Pflegebereich könnten nach jetzigen Berechnungen auch wirklich eingespart werden. Die Gründe dafür sind unter anderem, daß nur 58 Prozent der Anträge auf ambulante Pflege anerkannt wurden und zu niedrige Pflegesätze. Rund 25 Prozent der 22.300 ambulant gepflegten Menschen bezieht deshalb Sozialhilfe.

Mit rund 40 bis 50 Millionen Mark will die Stadt pro Haushaltsjahr Investitionen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen fördern. Reichen diese nicht aus, werden die Heimbewohner zur Kasse gebeten. Sie müssen dann zusätzlich zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten eine Art Kaltmiete zahlen, die je nach Heimausstattung zur Zeit zwischen 250 bis 900 Mark liegt. Dies können sich aber nur RentnerInnen leisten, deren Einkommen bei mindestens rund 1800 Mark liegt, so die Berechnungen der Behörde. Da der Hamburger Durchschnittsrentner monatlich aber nur 1200 Mark erhält, wären viele auf Sozialhilfe angewiesen.

Durch eine spezielle einkommensabhängige Einzelförderung sollen rund 40 Prozent der RentnerInnen vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt werden. Von den rund 15.000 pflegebedürftigen Menschen, die in den 140 Hamburger Alten- und Pflegeeinrichtungen leben, sind derzeit 60 Prozent Sozialhilfeempfänger.

Nach Ansicht der GAL-Abgeordneten Dorothee Freudenberg-Hübner ist das Gesetz „zu sehr auf den Heimbereich fixiert“, um dem Grundgedanken der Pflegeversicherung „ambulant vor stationär“ gerecht zu werden. paf