Maxhütte soll Geld zurückgeben

Europäische Kommission fordert von der Maxhütte die Rückzahlung von 24 Millionen Mark an den Freistaat Bayern – Bayern will klagen  ■ Von Bernd Siegler

Ein neuer Schock für das krisengeschüttelte Oberpfälzer Stahlwerk Maxhütte: Die Europäische Kommission fordert die Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH (NMH) auf, 24,11 Millionen an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen. Bayern, das an der Maxhütte mit 45 Prozent beteiligt ist, hatte mit diesem Gesellschafterdarlehen der Maxhütte zwischen Juli 1994 und März 1995 unter die Arme gegriffen. Für die Maxhütte würde die Rückzahlung den erneuten Gang zum Konkursrichter bedeuten und die noch bestehenden 1.600 Arbeitsplätze in einer Region mit enorm hoher Arbeitslosigkeit gefährden.

Einstmals arbeiteten 12.000 Stahlkocher in der vor knapp 140 Jahren gegründeten Maxhütte. Als die Maxhütte 1977 an Krupp und Klöckner verkauft wurde, begann jedoch der Abstieg. Im Pokern um EG-Stillegungsprämien und Stahlquoten stand das vergleichsweise kleine Stahlwerk immer auf der Verliererseite. Im Frühjahr 1987 folgte dann der Gang zum Konkursrichter. Der Freistaat Bayern lehnte jegliche Unterstützung ab, schließlich hielt man in der Staatskanzlei bedingungslos am Bau der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage im nahen Wackersdorf fest. Dort setzte man 3,5 Milliarden Mark in den Sand, und für die Rettung der Maxhütte war es nun zu spät.

Auch als nach dem Konkurs eine Maxhütte-Auffanggesellschaft gegründet wurde, lehnte Bayern „aus ordnungspolitischen Gründen“ lange eine staatliche Beteiligung an dem Stahlwerk ab. Schließlich rang man sich zur Übernahme eines 45prozentigen Anteils am Stammkapital durch. Die Neue Maxhütte GmbH nahm im Juli 1990 mit nur mehr 1.800 Beschäftigten den Betrieb auf. Nachdem sie aus den roten Zahlen nicht herauskam, plante Bayern im Zuge der Privatisierung seiner Firmenbeteiligungen auch den Verkauf der NMH-Anteile.

Der Freistaat versucht, die Maxhütte loszuwerden

Als Käufer kam der Lechstahl-Besitzer Max Aicher in Frage, der schon 44 Prozent der NMH hielt. Er favorisierte den Fortbestand der Maxhütte als Stahlwerk mit herkömmlicher Hochofen-Technologie, allerdings mit einer abermaligen Reduktion der Belegschaft um 300 Stahlwerker. Betriebsrat und Gewerkschaft sprachen sich dafür aus, das Stahlwerk mit einer Recyclinganlage für Automobilschrott zu kombinieren. Mit dem amerikanischen Recycling-Marktführer Waste Management stand sogar schon ein Investor auf der Matte.

Doch die Staatsregierung reagierte zögerlich, Waste lehnte schließlich dankend ab. So blieb nur die Aicher-Option. „Die Zukunft der Maxhütte ist gesichert!“ jubelte im März 1994 Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber nach dem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen mit Aicher. Der Freistaat hatte sich entschlossen, sich vollständig aus seinem Engagement im Stahlbereich zurückzuziehen.

Das Stoiber-Konzept beinhaltete die Übernahme der bis Ende 1994 aufgelaufenen Verluste entsprechend dem staatlichen Anteil von 45 Prozent, einen Ausgleich für den bayerischen Ausstieg aus den Lechstahl-Werken sowie Zahlungen für Altlasteninvestitionen und für die Ablösung der Bankenforderungen. Summa summarum also 210 Millionen Mark.

Im April 1995 intervenierte die EU-Kommission nach langer Prüfung gegen diese Art des staatlich geförderten Verkaufes von Unternehmensanteilen. Die Finanzspritzen wurden von den Brüsseler Wettbewerbshütern als unzulässige Hilfen im Rahmen der engen Richtlinien für Stahlsubventionen gewertet. Im Oktober letzten Jahres verdonnerte schließlich die EU-Kommission die Maxhütte zur Rückzahlung eines Darlehens des Freistaats in Höhe von knapp 50 Millionen Mark.

Gegen beide EU-Entscheidungen hat der Freistaat Bayern über die Bundesregierung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Auch jetzt will man klagen und geht, so Bayerns Wirtschaftsminister Otto Wiesheu, von einer aufschiebenden Wirkung der Klage aus. In der EU-Kommission sieht man das anders. Dort setzt man auf eine sofortige Rückzahlung, unabhängig vom Ausgang der Klage.