Kontrolle der Mindestlöhne

Vom 1. Januar kommenden Jahres an müssen alle Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen – auch Ausländer – wenigstens den Mindestlohn erhalten. Dieser gilt jedoch vorerst nur bis zum 31. August 1997, da der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium den entsprechenden Tarifvertrag der Baubranche nur bis dahin für allgemeinverbindlich erklärt hat. In Westdeutschland wird so vom Januar an ein Mindestbruttolohn von 17 Mark pro Stunde, im Osten einer von 15,64 Mark fällig. Nicht nur Ausländer, auch ostdeutsche Bauarbeiter werden in der Praxis teilweise geringer bezahlt.

Das Wichtigste sei die Kontrolle der Mindestlöhne, sagt Martin Klaus Keune, Sprecher des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Zuständig für diese Kontrollen sind grundsätzlich die Hauptzollämter und die 2.500 Außenprüfer der Arbeitsämter, die bislang nur Schwarzarbeiter verfolgen. Mehr Prüfer einzustellen, hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) nicht geplant.

So kommt letztlich Betriebsräten und Gewerkschaftsmitgliedern vor Ort die Aufgabe zu, Dumpinglöhne den Behörden zu melden. BD