Terrorismus an der Leine

POPULISMUS Niedersachsens Kabinett tut sich schwer mit den Vorschlägen von Innenminister Schünemann zur Terror-Abwehr. Kein Wunder: Mit dem Grundgesetz sind sie nur bedingt vereinbar

„Das ist mit dem Koalitionspartner abzustimmen“

FRANK RASCHE, MINISTERIUMSSPRECHER

Die Vorstöße von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gegen Islamisten sorgen für Uneinigkeit in der Landesregierung. Schünemann hatte vor der Innenministerkonferenz im November auf präventive Strafvollzugsmaßnahmen wie elektronische Fußfesseln und Handyverbote für „islamistische Gefährder“ gedrängt. Zudem forderte er, den Abschuss entführter Flugzeuge zu erlauben. Etliche Medien berichteten.

Eine parlamentarische Anfrage zum Thema konnte Schünemann bislang indes nicht beantworten. Das ist bemerkenswert, denn: Gestellt wurde sie am 30. November. Die übliche Antwort-Frist beträgt sechs Wochen. Im Januar teilte das Ministerium mit, noch bis zum 7. Februar zu brauchen. „Am 8. 2. erreichte uns ein Schreiben, in dem eine Antwort für den 7. 2. angekündigt wurde“, sagt Helge Limburg (Grüne), einer der Autoren der Anfrage. Der nächste Brief von Schünemann traf Dienstag, den 22. 2. ein. Darin wurde die Antwort für den 18. März versprochen.

Es handele sich um die Antwort „der Regierung“, begründet Schünemanns Sprecher Frank Rasche die Verzögerung. „Das ist“, so Rasche, „mit dem Koalitionspartner abzustimmen.“ Und dafür brauche man „mehr Zeit als geplant“.

Heißt: Es gibt einen Dissens. Tatsächlich sind mehrere Ressorts zuständig. Besonders im FDP-geführten Justizministerium dürften Schünemanns Vorstellungen für Bauchgrimmen sorgen. So laufen nicht nur seine Abschuss-Fantasien dem zuwider, was das Bundesverfassungsgericht erlaubt. Auch die Idee, Verdächtige mit elektronischer Fußfessel auszustatten, ist laut Justizministerium „bislang nur im Rahmen der Führungsaufsicht zulässig“.

Erprobt werden die Geräte derzeit in Baden-Württemberg und Hessen – als Gefängnis-Ersatz. Sprich: als Strafe. Strafen darf es aber nur nach einem Urteil geben. „Was er vorschlägt, ist mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar“, sagt Limburg. BES