Betr.: Organtransplantationen

Für Organtransplantationen gibt es in Deutschland bis heute keine gesetzliche Grundlage. Drei Gesetzentwürfe liegen in Bonn vor: Unter Federführung von Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) wurde ein Entwurf erarbeitet, der den Hirntod als Zeitpunkt des Todes festschreibt und auch Angehörige berechtigt, einer Organentnahme zuzustimmen. Hinter diesem Vorschlag steht der größte Teil der Regierungskoalition und die Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktion. Die Bündnisgrünen und eine Minderheit der Sozialdemokraten treten dagegen für ein Gesetz ein, demzufolge nur der potentielle Spender selbst über eine Organentnahme entscheiden kann und der Hirntod als Teil eines irreversiblen Sterbeprozesses definiert wird. In eine ähnliche Richtung zielt der Entwurf einer Minderheit im Regierungslager, zu der auch Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig gehört. Bettina Gaus