Ab 1. Mai sollen sie weg

■ Letzte Frist für bosnische Familien

Bosnische Flüchtlingsfamilien mit Kindern, die in Aufenthaltsfragen dieser Tage beim Landeseinwohneramt vorsprechen müssen, erhalten noch bis 1. Mai Duldungen für sechs Monate. Davon überzeugte sich gestern die flüchtlingspolitische Sprecherin der PDS- Fraktion, Karin Hopfmann, bei der zuständigen Behörde in Hohenschönhausen.

Bernd Otto, stellvertretender Leiter der Dienststelle, erklärte der Abgeordneten gegenüber, daß für das Vorgehen der Behörde ab dem Stichtag 1. Mai zwar noch keine Anweisungen der Innenverwaltung vorlägen. „Ich gehe jedoch davon aus, daß in der zweiten Phase genauso verfahren wird wie in der ersten Phase der Rückführungen.“ Danach würden laut Otto nicht nur wie bislang von alleinstehenden Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien, sondern auch von Familien, deren Duldung abgelaufen sei, die Pässe einbehalten. Bosnische Flüchtlinge, die aus „ungeeigneten Gebieten“ stammen oder aus gesundheitlichen Gründen „nach Einzelfallprüfung und mit entsprechendem ärztlichem Attest“, so Otto, vorerst nicht abgeschoben werden können, erhalten weiterhin Paßersatzpapiere. „Wer keine Traumatisierungen aufweist, wird mit einer Meldefrist von uns zur Ausländerbehörde geschickt. In der Regel bleibt dann einen Monat Zeit, um auszureisen.“

Karin Hopfmann kritisierte, daß selbst in Fällen, in denen eine Rückkehr vorerst nicht in Frage kommt und weitere befristete Aufenthalte genehmigt wurden, Papiere mit dem Vermerk ausgehändigt werden: „Bei der Vorstellung in der Behörde sind Flug- oder Bahntickets vorzulegen.“ Ein unnötiger bürokratischer Akt, der zu weiteren Verunsicherungen führt, meint die PDS-Abgeordnete. Besonders nach der unmenschlichen Festnahme zweier kriegstraumatisierter Flüchtlingsfrauen hielt es Karin Hopfmann für notwendig, genau hinzuschauen, welche Entscheidungen die Behörden wie treffen. Kathi Seefeld