Unternehmer in Sorge

■ Steuer: Koalition erwägt Einschränkungen beim Verlustausgleich

Berlin (taz) – Die Bonner Koalition aus CDU/CSU und FDP denkt jetzt über Pläne nach, künftig Unternehmen stärker zur Kasse zu bitten, Arbeitnehmer aber weniger stark zu belasten. Laut Handelsblatt einigten sich die CDU/ CSU und die FDP darauf, die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge erst nach einer fünfjährigen Übergangsregelung ab dem Jahre 2003 voll zu besteuern. Ab 1999 werden die Zuschläge schrittweise belastet.

Bei den Lebensversicherungen wird erwogen, die geplante Abgeltungssteuer von zehn Prozent auf die Versicherungszinsen nicht durchgängig einzuführen. Verträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren und Versicherte mit einem Mindestalter von 60 Jahren sollen verschont bleiben. Erwogen wird alternativ eine Versicherungssteuer von drei Prozent auf die Beiträge.

Arbeitslosen- und Krankengeld sollen nun doch nicht direkt besteuert werden. Die geplanten Abmilderungen sollen 2,5 Milliarden Mark weniger in die Kasse bringen. Um diese Lücke auszugleichen, erwägt die Koalition laut Handelsblatt, die Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften zu beschränken. Danach dürfen Verluste im Entstehungsjahr nur noch mit höchstens der Hälfte der Einkünfte verrechnet werden. Die restlichen Verluste können zwar in künftige Veranlagungsjahre weitergetragen werden, doch auch hier können die Verluste höchstens die Hälfte der Einkünfte steuerlich mindern. Unternehmen und Spitzenverdiener könnten damit ihre Gewinne nicht mehr durch Immobilienabschreibungen bis zum Nullpunkt „kleinrechnen“. Nach Rechnung der Koalition ließen sich auf diese Weise Mehreinnahmen von zwei bis vier Milliarden Mark mobilisieren.

Der Aufschrei der Wirtschaftslobby ist solchen Plänen gewiß. Ungewiß ist nach wie vor, ob der sogenannte Verlustrücktrag gestrichen wird, nach dem Verluste rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden können. BD