Kirch-Anwalt Theye erneut durchsucht

■ Pressestelle des Medienmoguls reagiert genervt, denn: Die Staatsanwaltschaft erhofft sich die Klärung der Rolle des Strohmannes in Leo Kirchs vermutetem Filmdeal am Fiskus vorbei

Berlin (taz) – Joachim Theye, Anwalt und Vertrauter von Leo Kirch, durfte sich erneut über Besuch aus München freuen: In den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung durchsuchten Fahnder am Mittwoch Theyes Bremer Kanzlei. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung bestätigte der leitende Münchner Oberstaatsanwalt Manfred Wick gestern auf Anfrage.

In der Vergangenheit hatten die Ermittler neben der Anwaltskanzlei Kirchs Firmenzentrale, Chefbü- ros seiner Sender Sat.1 und Pro 7 sowie Räume von Geschäftspartnern in der Schweiz umgestülpt. Dabei geht es um einen Filmdeal von 1989. Damals hatte Kirch rund 2.500 Filme an eine neugegründete MH Medien Handels AG im schweizerischen Zug verkauft, die dem Handelsriesen Otto Beisheim (Kaufhof, Vobis) gehört. Kaufpreis: 550 Millionen Mark. Kurze Zeit später veräußerte er die Filme für vermutlich 1,5 Milliarden Mark. Käufer: Die Kirch-Sender Sat.1 und Pro 7. Wieso schlug er erst die Filme los und kaufte sie dann für das Dreifache zurück? fragen sich die Staatsanwälte. Eine mögliche Antwort für die „wundersame Geldvermehrung“ (Spiegel): Kirch hat Gewinne in Höhe von mindestens 400 Millionen Mark verdeckt, am Fiskus vorbei kassiert. Dagegen rechtfertigt der Medienmogul den Deal als „Notverkauf“ wegen vorübergehender Liquiditätsprobleme.

In Presseberichten indes wurde erklärt, wie der Deal gelaufen sein soll: Kirch soll sich die Gewinne aus dem Filmgeschäft über den Strohmann Günter H. Kiss geholt haben. Der soll über eine weitere Firma an der MH beteiligt gewesen sein. Immerhin ist Kiss auch Mandant des Kirch-Anwalts Theye. Die Razzia am Mittwoch habe nun vor allem die Rolle von Kiss klären sollen, berichtete die SZ. Nach den Informationen wird Kirch im Zusammenhang mit dem Filmgeschäft auch verdächtigt, den Springer-Verlag getäuscht zu haben. Dort ist Kirch mit über 40 Prozent der Anteile Großaktionär. Zur Absicherung des Deals habe der Münchner Medienunternehmer seine Springer-Aktien an den Handelsriesen Beisheim verpfändet, ohne dafür die erforderliche Zustimmung des Verlages eingeholt zu haben. Durch die Verpfändung der Namenspapiere sei Beisheim zwischen Ende 1989 und Ende 1990 heimlicher Miteigentümer bei Springer.

Für Kirch kommen die Negativ- Schlagzeilen ebenso unpassend wie eine mögliche Strafe oder eine Steuernachzahlung: Sein Digital- TV-Projekt DF1 kommt nicht auf die Beine und macht weiter Verlu- ste. Entsprechend genervt reagierte die Pressestelle des Unternehmens auf die neuen SZ-Enthüllungen. „Es ist offensichtlich ein Problem der Zeitung und nicht unseres, wenn sie die gleichen Geschichten mehrmals druckt.“ Freilich wird die Geschichte so schnell nicht aufhören. Die Ermittlungen würden noch länger andauern, sagte Oberstaatsanwalt Wick der taz. Die Münchner Behörde warte noch auf Ergebnisse der Kollegen von der Staatsanwaltschaft Zürich. Georg Löwisch