Revision abgewiesen

■ Bundesverwaltungsrichter lehnen Beschäftigung mit Gorlebener Atomlager ab

Hannover (taz) – Das Bundesverwaltungsgericht will sich nicht mit der Genehmigung für das Gorlebener Zwischenlager befassen. Die Richter in Berlin haben keine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zugelassen. Das OVG hatte 1996 die Klagen von drei Anwohnern gegen das Zwischenlager abgewiesen und eine Revision für unzulässig erklärt.

Dagegen hatten die Anwohner des Zwischenlagers Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Mit einem Beschluß, der erst jetzt den Verfahrensbeteiligten bekanntgegeben wurde, wies der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits am 30. Dezember vergangenen Jahres dieses Ansinnen zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig.

Nach Ansicht des 11. Senats wirft das Zwischenlagerurteil des OVG Lüneburg keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, die bisher noch nicht durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt worden seien. Es weiche außerdem auch nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin ab, heißt es in der Entscheidung des 11. Senats.

Bundesumweltministerin Angela Merkel sagte gestern zufrieden, die Entscheidung bestätige abschließend die Sicherheit des Gorlebener Zwischenlagers. Die Kläger prüfen nach Angaben des Hamburger Rechtsanwalts Nikolaus Piontek derzeit, ob sie nun Verfassungsbeschwerde gegen die Zwischenlagergenehmigung einlegen wollen. Davon unabhängig werde der Rechtsstreit um die Genehmigung ohnehin weitergehen, da diese in zahlreichen Punkten geändert werden solle, sagte Piontek. Jürgen Voges