Kurdische Familie verklagt Bundesrepublik

Bad Kreuznach (epd) – Die kurdische Familie Sarialtun will vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen, weil eine Abschiebung in die Türkei ihre Grundrechte verletzt. Die Menschenrechtskommission des Europarates in Straßburg habe die Klage für begründet und zulässig erklärt, sagte Ausländerpfarrer Pick vom evangelischen Kirchenkreis An Nahe und Glan gestern. Damit sei erstmals eine Beschwerde gegen Deutschland nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention als zulässig erklärt worden.