Saftige Ordnungsstrafe für FU-Asta

■ Gericht verurteilt Asta wegen Aufruf zu Asylveranstaltung

Die Studentenvertretung der Freien Universität wollte „den Maulkorb ablegen“ – und das kommt sie teuer zu stehen. 5.000 Mark Ordnungsgeld muß der Allgemeine Studentenausschuß (Asta) bezahlen, weil er zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Asyl und Abschiebung – rassistische Politik in dieser Gesellschaft“ einlud. Das Verwaltungsgericht gab mit der Verhängung des saftigen Ordnungsgelds gestern zehn Klägern recht, denen das Thema der Asta-Veranstaltung nicht behagte: Die Studenten, meist Mitglieder der CDU-nahen Gruppierung „Ring Christlicher Demokratischer Studierender“, wollen dem Asta verbieten, sich über Politik zu äußern.

Dabei hatte der Asta noch kaum etwas gesagt. Die Veranstaltung, unter anderem mit dem Politikprofessor Hajo Funke, fand gar nicht statt. Die gewählte Studentenvertretung hatte zunächst nur dazu eingeladen. Schon allein dieser Aufruf rief das Gericht auf den Plan. „Das Thema der Veranstaltung und der Wortlaut des Aufrufs ließen erkennen“, so teilte das Gericht mit, daß kein hochschulpolitischer Bezug vorliegt. Ein „sogenanntes allgemeinpolitisches Mandat“, das sind Aussagen zu außeruniversitären politischen Vorgängen, stehe dem Asta aber nicht zu.

Das Berliner Hochschulgesetz sieht in der Tat nicht ausdrücklich vor, daß sich gewählte Studentenvertreter über Kohl, Kurdistan oder den Kapitalismus äußern. Mit der Einladung zu der Asylveranstaltung wollte der Asta zeigen, wie restriktiv die Gerichte allgemeinpolitische Äußerungen ahnden.

Der Asta ist da ganz anderer Meinung. „Wenn das keinen Platz mehr an der Uni hat, dann kann sie wirklich einpacken“, kritisierte Eléne Miesbach den Beschluß des Gerichts. „Hochschule muß ein Ort politischer Auseinandersetzung sein.“ Der Asta beruft sich dabei auf das Hochschulgesetz: Es überträgt ihm die „politische Bildung der StudentInnen im Bewußtsein der Verantwortung für die Gesellschaft“.

Bislang waren dem Asta lediglich direkte Äußerungen zur großen Politik untersagt worden. Diesmal haben Kläger und Richter den Asta aber auch als Organisator gestoppt. „Der eigentliche Skandal ist, daß eine Veranstaltung der politischen Bildung verboten wird, die über das Problem Asyl informieren soll“, sagte Miesbach. Die Sprecherin des Gerichts bestätigte dies: Es komme nicht darauf an, ob sich der Asta oder ein Referent politisch äußere.

Für den Asta bedeutet das Ordnungsgeld zwar eine juristische Niederlage, doch sieht er sich in seiner bundesweiten Kampagne „Den Maulkorb ablegen“ bestätigt. Christian Füller