Keine Räume für "Republikaner"

■ Bezirke versuchen, der rechtsextremen Partei Räume für Wahlkampfveranstaltungen zu verweigern. Zweimal unterlagen die Verwaltungen jedoch vor Gericht, und weitere Verfahren sind anhängig. Rechtslage spricht

Zahlreiche Bezirke versuchen offensichtlich, sich um die gesetzliche Verpflichtung herumzumogeln, rechten Parteien Räume zur Verfügung zu stellen. In zwei Fällen haben die rechtsextremistischen „Republikaner“ vor Gericht bereits Recht bekommen. Anträgen auf einstweilige Anordnungen gegen Tempelhof und Mitte gab die 26. Kammer des Verwaltungsgerichtes im März und April statt, weitere Verfahren gegen Hellersdorf, Wedding, Tiergarten und Charlottenburg sind anhängig.

Nach Ansicht des Geschäftsführers der „Republikaner“, Reinhard Haense, schieben die Bezirke zum Teil allerlei Vorwände vor: „Mal ist die Bestuhlung schon für andere Veranstaltungen vergeben, mal ist die Klimaanlage ausgefallen.“ Als Begründung, warum eine Anfrage der „Republikaner“ für einen Raum kurz vor der Bundestagswahl abgelehnt wurde, hieß es gestern aus Charlottenburg, man sei der Überzeugung, daß die Räume für die Vorbereitung der Wahl benötigt würden. Aus Hohenschönhausen erhielt Haense gestern den kurzgefaßten Bescheid: „Ihrem Wunsch kann nicht entsprochen werden.“

Rechtlich ist die Lage eindeutig: Nach dem Parteiengesetz haben alle Parteien Anspruch, in öffentlichen Gebäuden „nach Maßgabe der Verfügbarkeit“ Räume zur Verfügung gestellt zu bekommen. Nur wenn wirklich alle Räume vergeben sind, kann ein Bezirk den Antrag ablehnen.

In zwei Fällen hat die ausbleibende Raumzusage von Bezirken bereits dazu geführt, daß Wahlkampfveranstaltungen der „Republikaner“ nicht durchgeführt werden können. Eine Veranstaltung in Hellersdorf, die heute stattfinden sollte, ist laut Geschäftsführer Haense geplatzt. Im Juni wurde der Bundesparteitag der „Republikaner“ abgesagt, nachdem sich ein Rechtsstreit mit dem Bezirksamt Mitte hinzogen hatte. Die „Republikaner“ hatten für den 20. Juni die Kongreßhalle am Alexanderplatz gebucht, zunächst jedoch angegeben, dort einen Vortrag für Ärzte zu planen. Das Bezirksamt kündigte den Vorvertrag daher wegen „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ und vermietete die Kongreßhalle für den fraglichen Termin an ein Arbeitslosenbündnis. PDS-Stadtrat Jens Heuer erklärte gestern: „Jeder einzelne Schritt wurde im Bezirksamt besprochen.“ Über alle Parteigrenzen sei man sich einig gewesen, daß das Arbeitslosenbündnis den Zuschlag erhalten solle. Seitdem hätten die „Republikaner“ für fünf weitere Termine die Kongreßhalle buchen wollen, diese sei jedoch belegt. Auf die Rechtslage angesprochen, erklärte Heuer: „Wenn die ,Republikaner‘ einen Termin anmelden, der nicht belegt ist, werden wir ihnen die Räume zur Verfügung stellen.“ Die „Republikaner“ haben gegen Heuer eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Dorothee Winden