Fröhliche Atomaufsicht

■ Vergleich im Schadenersatzstreit um AKW Brunsbüttel: Land muß nicht zahlen

Berlin (taz) – Nach einem außergerichtlichen Vergleich äußern sich beide Parteien gemeinhin zurückhaltend. Dabei hätte diesmal die schleswig-holsteinische Atomaufsicht allen Grund zur lauten Freude: Das Land einigte sich gestern mit der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH darauf, daß die AKW-Betreiber ihre Klage auf Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen Mark zurückziehen. Den hatte der Stromerzeuger gefordert, nachdem das Energieministerium 1992 das AKW Brunsbüttel wegen eines defekten Turbinenventils für zehn Tage stillgelegt hatte. Vier Tage zu lang, fanden die Betreiber und wollten Geld.

Nach deren Ansicht hätte das AKW sofort wieder ans Netz gehen müssen, nachdem der Defekt behoben war. Falsch, fand das Energieministerium, das zunächst selbst die Anlage überprüfen wollte – und dafür vier Tage brauchte. Zwei bis vier Tage sind für so eine Überprüfung durchaus die Regel, erklärt das Ministerium. Doch nicht bei jedem Stillstand sehen das auch die Stromversorger, sprich HEW und PreussenElektra, so, denen die drei schleswig-holsteinischen AKWs an der Elbe nahe Hamburg – Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel – gehören. Das Land sah sich schon mehrfach mit solchen Ansprüchen konfrontiert, mußte aber nie zahlen.

Diesmal sah es zunächst anders aus: Noch vor einem Jahr hatte das Oberlandesgericht Schleswig als Vergleich eine Zahlung von 250.000 Mark vorgeschlagen, doch das Land lehnte ab. Mit Erfolg: Wegen des „außerordentlich schwierigen Sachverhalts“, wie es nun von beiden Seiten höflich heißt, kam es zum Vergleich, der faktisch einer Aufgabe der Betreiber gleichkommt. Immerhin durften diese so ihr Gesicht wahren. Sogar die Prozeßkosten werden zu drei Vierteln die Betreiber zahlen. Wenn das für die Atomaufsicht kein Grund zur Freude ist. urb