Störung gegen Jagdverstöße

PROZESS Ein Emder „Gänseschützer“ steht wegen Störung der Jagd vor Gericht. Er beklagt, dass Jagdverstöße nicht geahndet würden. Die Behörden erkennen seine Beweise nicht an

Der bekannte Tierschützer und Fotograf Eilert V. muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht Emden verantworten – wegen „Störung der Jagd“. Ein Jäger hatte im Dezember eine einstweilige Verfügung gegen Voß erwirkt. Zwei Wochen später soll der Tierschützer dagegen verstoßen haben, weil er den Schützen durch Hin- und Herlaufen bei der Gänsejagd gestört haben soll. Beim Prozessauftakt am Dienstag betont der Angeklagte jedoch, er habe dem Jäger nur auf Verstöße gegen das Jagdrecht aufmerksam machen wollen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die Materie ist kompliziert, stellt Richterin Angelika Brüggemann bei der Vernehmung von Zeugen fest: „Ich muss das genau wissen, denn ich war noch nie auf einer Jagd.“ Der Streit um die Gänsejagd an der Ems schwelt schon seit Jahren. Naturschützer beklagen, dass in dem EU-Vogelschutzgebiet legal auf arktische Gänse geschossen werden darf. Regionale Naturschützer hatten vor zwei Jahren mit einer landesweiten „Gänsewacht“ Jagdverstöße zu kontrollieren versucht.

Die „Gänsewacht“ machte später in einer kritischen Bilanz mehrere Vorfälle publik und belegte dies auch mit Fotos. Darunter waren Jäger zu erkennen, die bei dichtem Schneetreiben und Nebel auf Gänse geschossen haben sollen. Dies gilt als kritisch, weil die Schützen dann nicht mehr zwischen gesetzlich geschützten und ungeschützten Arten unterscheiden können. Jäger in der Region haben bisher ihnen vorgeworfeneVerstöße abgestritten und ihrerseits interne Listen von Gänsewächtern mit Namen und Adressen ausgetauscht.

Im jüngsten Fall hatte ein Jäger den gesetzlich geforderten Hund, der angeschossene Wasservögel bergen soll, auf dem Parkplatz im Auto „geparkt“ – „weil es draußen zu kalt war“, sagte ein Zeuge unter dem Gelächter vieler Zuhörer.

„Trotz mehrerer Anzeigen meinerseits ist noch kein Jäger verurteilt worden“, wundert sich V. In zwei Fällen soll die Polizei auf seine Anrufe erst gar nicht ausgerückt sein: Einmal fehlte es an Gummistiefeln, ein anderes Mal war kein Streifenwagen für die Beamten zur Verfügung. Sein eigener Wagen wurde mehrfach mutwillig demoliert, von den Tätern fehlt jede Spur.

Emdens Untere Jagdbehörde habe bisher keine Verstöße festgestellt, sagte ein Behördensprecher, der nach eigenen Angaben selbst Jäger ist. Die Beweisfotos von V. seien nicht „aussagefähig“.

Die Gänseschützer an der Ems wollen weiterhin Flagge zeigen, sagte ein Sprecher. Der Prozess wird am 29. März fortgesetzt. (dpa)