Prodis Team formiert sich

■  Obwohl einige Kandidaten für die EU-Kommission noch nicht offiziell benannt sind, zeichnet sich eine umfassende Erneuerung ab. Klage gegen den Bangemann zweifelhaft

Brüssel (dpa) – Mit einem „Top-Team“ will der designierte EU-Kommissions-Präsident Romano Prodi in Brüssel antreten. Obwohl einige Kandidaten noch nicht offiziell benannt sind, zeichnet sich inzwischen eine umfassende Erneuerung der EU-Kommission ab: Aller Voraussicht nach werden nur noch vier der bisherigen Kommissare dem neuen Team angehören. Mit der deutschen Kandidatin Michaele Schreyer wird es erstmals eine Kommissarin der Grünen geben.

Offiziell hat Bundeskanzler Schröder die Kandidatur von Schreyer und dem SPD-Außenpolitiker Günter Verheugen noch nicht bekannt gegeben, aber jeder andere Personalvorschlag gilt als unwahrscheinlich.

Trotz des Murrens der Unionsparteien dürfte die von Prodi angestrebte parteipolitische Ausgewogenheit in etwa erreicht sein: Zwölf EU-Kommissare kommen aus dem linken Spektrum, acht aus dem bürgerlichen Lager – obwohl elf der 15 EU-Regierungen sozialistisch geführt sind.

Außer Schreyer dürften der neuen EU-Kommission nur noch vier weitere Frauen angehören – genauso viele wie zuvor: Die frühere schwedische Sozialministerin Margot Wallström, die griechische Staatssekretärin im Entwicklungsministerium, Anna Diamantopoulou, die frühere spanische Landwirtschaftsministerin Loyola de Palacio und eine Kandidatin aus Luxemburg.

Der bisherige EU-Agrarkommissar Franz Fischler wird seinen Posten behalten. Seine drei Kollegen – der Brite Neil Kinnock (Verkehr), der Italiener Mario Monti (Binnenmarkt/Steuern) und der Finne Erkki Liikanen (Haushalt) – werden sich in neue Dossiers einarbeiten müssen. Frankreich hat zwei neue Kandidaten für die EU-Kommission benannt: Den früheren Minister für Europäische Angelegenheiten, Michel Barnier, sowie Pascal Lamy, den früheren Kabinettschef von Jacques Delors.

Im Fall des beurlaubten deutschen EU-Kommissars Martin Bangemann ist eine Klage auf Aberkennung der Pensionsansprüche unterdessen fraglich geworden. In Bonn und Brüssel hieß es gestern, die Einleitung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wäre mit einem hohen Risiko behaftet. Dagegen meinte der frühere deutsche EuGH-Richter Manfred Zuleeg, der abrupte Wechsel Bangemanns zum spanischen Telefónica-Konzern könne Grund für eine Verurteilung sein. Eine Verurteilung Bangemanns sei vorstellbar, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Unvereinbarkeit seiner jetzigen mit der früheren Tätigkeit gäbe. Der EuGH müsse zunächst prüfen, ob unter Bangemanns Amtsführung zum Beispiel Informationen eingeholt oder Entscheidungen getroffen wurden, welche die Telefónica oder ein Konkurrenzunternehmen betreffen. Daß Bangemann zu einem Unternehmen wechselt, das in seine Zuständigkeit fiel, dürfte nicht ausreichen.