Umweltinfos werden künftig billiger

■ Europäischer Gerichtshof: Deutsches Gesetz ist mangelhaft

Freiburg (taz) – Über dieses Urteil dürften die Umweltverbände nur leichte Freude empfinden. Zwar verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Umweltinformations-Richtlinie, allerdings blieb er im entscheidenden Punkt, der Kostenfrage, eher undeutlich.

Das Recht auf freie Umweltinformationen wurde 1990 von der EU eingeführt. Danach sind die Behörden verpflichtet, auf Antrag Auskunft über den Zustand der Umwelt zu geben. 1994 setzte Deutschland die Richtlinie um.

Auf Klage der EU-Kommission hat der EuGH jetzt das deutsche Gesetz überprüft. Wichtigster Kritikpunkt: In Deutschland können die Behörden hohe Gebühren für ihre Auskünfte verlangen und die Bürger damit abschrecken. So wurden in Kiel von einer Gruppe Eltern 174 Mark für die Übersendung von 17 Kopien verlangt. Bis zu 10.000 Mark können die Behörden für eine personalintensive Datenzusammenstellung verlangen.

Der EuGH verlangt nun von der Bundesregierung zwar keine Änderung dieses Gebührenrahmens, stellt aber ausdrücklich fest, dass die Gebühr nicht so hoch sein darf, dass dadurch das Recht auf Information „beschränkt“ wird. Insbesondere dürften die Behörden nicht die „gesamten“ tatsächlichen Kosten auf die Bürger abwälzen. Darüber, welche Gebühren „angemessen“ sind, wird nun weiter gestritten werden.

In zwei Punkten muss die Bundesrepublik das Umweltinformationsgesetz aber doch ändern. Zum einen darf keine Gebühr verlangt werden, wenn eine Anfrage abgelehnt wird, etwa weil Betriebsgeheimnisse zu schützen sind. Zum anderen müssen Informationen wenigstens teilweise zur Verfügung gestellt werden, wenn eine vollständige Übermittlung nicht möglich ist. Das Bundesumweltministerium versprach eine „zügige“ Anpassung der Rechtslage (Az.: C-217/97). Christian Rath