Abschiebung nach Ghana verhindert

Die 16-jährige Charlotte O. ist nicht nach Ghana abgeschoben worden. „Das Mädchen kann zunächst in Berlin bleiben“, teilte gestern ihr Anwalt Matthias Böhm mit. Böhm hatte im letzten Augenblick einen Asylantrag für O. gestellt. Dieser hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg. Doch solange er geprüft wird, hat das Mädchen ein Aufenthaltsrecht. Charlotte O. kam vor vier Jahren illegal nach Berlin, wo ihre Mutter bereits lebte. Da diese jedoch Sozialhilfe bekommt, erhielt die Tochter kein Aufenthaltsrecht. Am Dienstagabend wurde das Mädchen festgenommen, am Mittwochabend sollte sie abgeschoben werden. Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß. taz