Vertraulich, vertraulich

■ Bis Ende des Jahres sollen Richtlinien für Rüstungsexporte vorliegen

Berlin (taz) – Nach welchen Kriterien sollen von Deutschland aus Waffen und Rüstungsgüter in welche Länder exportiert werden dürfen? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit gestern die „Vorbereitungsgruppe Rüstungsrichtlinien“, der neben Staatssekretären aus den zuständigen Ressorts auch die Abgeordneten Claudia Roth (Die Grünen) und Gernot Erler (SPD) angehören. Sie sollen eine Neufassung der Rüstungsexportrichtlinien erarbeiten, über die letztlich aber das Kabinett entscheiden wird. Die Teilnehmer haben sich darauf geeinigt, in gegenseitigem Vertrauen zu arbeiten und bis Ende des Jahres einen einvernehmlichen Entwurf vorzulegen.

Im Vorfeld des Gesprächs hatte die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen, Angelika Beer, ihrer Forderung nach einem deutlich restriktiveren Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte Nachdruck verliehen. Sie sagte gestern morgen im Bayerischen Rundfunk, die Achtung der Menschenrechte müsste das entscheidende Kriterium für Waffenexporte sein und dies müsse auch für den Nato-Partner Türkei gelten.

Noch sind die Richtlinien, die die sozialliberale Koalition 1982 beschlossen hat, in Kraft. Rot-Grün hat in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt, diese Richtlinien fortzuschreiben und dabei die Frage der Menschenrechte stärker zu berücksichtigen.

In der bisherigen, überarbeiteten Fassung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Rüstungsgütern“ werden die Menschenrechte als Kriterium aber nur in der Präambel erwähnt – was den Grünen nach dem Beschluss des Bundessicherheitsrats für eine Testpanzerlieferung in die Türkei nicht mehr reicht. Auf ihr Drängen hin dürfen nun erstmals Mitglieder der Fraktionen beratend an den Formulierungen der Richtlinien mitwirken.

Karin Nink