In Notwehr zugestochen

URTEIL Landgericht spricht Straßenbahn-Täter vom Vorwurf des Totschlags frei

Ein 18-jähriger Berliner, der im vergangenen August einen anderen Fahrgast in einer Straßenbahn erstochen hatte, ist am Dienstag vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht ging von Notwehr aus. Der angehende Lehrling hatte zu Prozessbeginn am Februar beteuert, er habe das Messer in großer Angst benutzt und ungezielt zugestochen, um einen Angriff abzuwehren. Der Stich traf das Herz des 39-jährigen Opfers. Ein Notarzt versuchte an der Haltestelle Edisonstraße Ecke Rummelsburger Straße in Oberschöneweide, den Mann zu reanimieren, aber er verblutete noch vor Ort.

Die Kontrahenten waren sich kurz zuvor am S-Bahnhof Schöneweide begegnet. Der 39-Jährige hatte die Freundin des Angeklagten angerempelt. Über diesen Vorfall kam es zum Streit. Das spätere Opfer schlug den Angeklagten und nahm ihn in den Schwitzkasten. Der 18-Jährige hatte gesagt, ihm sei die Luft weggeblieben. Passanten hatten beide getrennt.

Der 39-Jährige war zuerst mit einer Straßenbahn losgefahren. Als er den Angeklagten und seine 16-jährige Freundin in einer anderen Tram der gleichen Richtung entdeckte, stieg er um. Der kräftig gebaute Mann wollte die Konfrontation, argumentierte das Gericht. Verhängnisvoll sei jedoch gewesen, dass einer der Passanten dem 18-Jährigen zu dessen Schutz sein Messer zugesteckt hatte.

Nach der Tat hatte der 18-Jährige versucht zu fliehen. Er wurde jedoch von Passanten festgehalten, bis die alarmierten Polizisten eintrafen und ihn festnahmen. Das Messer hatte er zuvor auf das Flachdach eines Supermarkts geworfen. (dpa)