Viele Erben werden unter den Freibeträgen bleiben

■ Indirekte Erhöhung der Erbschaftssteuer ist die bescheidenste der diskutierten Varianten

Um die Vermögen der Wohlhabenden stärker zu besteuern, war unter anderem eine Vermögensabgabe im Gespräch, die besonders von Kreisen der SPD-Linken vorgeschlagen wurde. Hier hätten Wohlhabende, die über Geld- oder Immobilienbesitz jenseits eines bestimmten Freibetrages verfügen, eine einmalige Abgabe leisten müssen. Dies wäre aber verfassungsrechtlich – wenn überhaupt – nur dann durchzusetzen gewesen, wenn die Abgabe für ein konkretes Vorhaben eingesetzt würde.

Diskutiert hatte die SPD-Fraktion auch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer. Durch eine Vermögenssteuer müssten Wohlhabende auf ihr Privatvermögen jenseits eines bestimmten Freibetrages eine Steuer von 0,5 Prozent entrichten. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts darf höchstens die Hälfte des Vermögensertrages wegbesteuert werden. Wer also schon eine hohe Einkommenssteuer auf Zinserträge oder Mieteinkommen zahlt und dann noch Vermögenssteuer entrichten müsste, käme möglicherweise über diese 50 Prozent – ein verfassungsrechtliches Risiko.

Als Lösung plant die SPD nun, lediglich die Erbschaftssteuer indirekt zu erhöhen. Dieser Weg gilt als verfassungsrechtlich unbedenklich, bringt aber wenig, da viele Erben unter den voraussichtlichen Freibeträgen bleiben. Bisher werden Immobilienvermögen im Erbfalle sehr günstig besteuert, nämlich nach dem so genannten Ertragswert, der in der bisherigen Praxis meist nur bei der Hälfte des tatsächlichen Verkehrswertes liegt. Eine realistischere Bewertung der Immobilien hätte zur Folge, dass vererbte Immobilien künftig von der Steuer höher eingeschätzt und damit auch stärker besteuert werden. BD