: WAS ALLES NICHT FEHLT
Julian Draxler die Erlaubnis, abends Fußball zu spielen: Die Pressestelle der Bezirksregierung Münster erklärte, dass für den 17-jährigen Spieler von Schalke 04 zwar Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelte, wonach Minderjährige nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürfen. Für Fußballer aber gelte die Ausnahmeregelung, die in Absatz 7 festgeschrieben ist. Darin heißt es, dass Jugendliche „bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (…) bis 23 Uhr gestaltend mitwirken“ dürfen. Demnach spricht nichts gegen einen Einsatz Draxlers im DFB-Pokal heute Abend (20.30 Uhr, ZDF) in München.
Einem finnischen Längläufer Gold: Matti Heikkinen hat den Weltmeistertitel über 15 Kilometer in der klassischen Technik gewonnen. Er siegte vor den Norwegern Eldar Rönning und Martin Johnsrud Sundby. Tobias Angerer wurde Neunter, Axel Teichmann Dreizehnter.
Hertha ein Verfolger aus Bayern: Der FC Augsburg bleibt auf Platz zwei der zweiten Fußball-Bundesliga. Im Montagsspiel des 24. Spieltags besiegte Augsburg das Team von Erzebirge Aue mit 2:1.
Die Uefa offline: Das große Interesse an Tickets für die Fußball-EM 2012 hat vorübergehend zur Blockade der Uefa-Webseite geführt.
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