DER BUNDESGERICHTSHOF BILLIGT DIE DISKRIMINIERUNG DER HOMO-EHE
: Dem Zeitgeist unterworfen

Keine Überraschung ist dieses Urteil des Bundesgerichtshofes zur Diskriminierung homosexueller Paare bei der Zusatzaltersversorgung im öffentlichen Dienst. Die Grundrechte von gleichgeschlechtlichen Paaren, so das Gericht, seien nicht berührt, denn das Grundgesetz lasse eine Privilegierung der klassischen Ehe zu. Wohl wahr: Das hat auch das Bundesverfassungsgericht vor knapp fünf Jahren so bestimmt – aber zugleich gesagt, dass, wenn der Gesetzgeber es wolle, die Eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben denen der klassischen Ehe bei Rechten und Pflichten gleichgestellt werden können.

Das war damals ein revolutionärer, gegen den juristischen Mainstream formulierter Spruch. Das höchste Gericht unseres Landes anerkannte homosexuelle Paare als potenziell mit der Ehe gleichwertig. Aber Juristerei wird von Menschen gemacht, nicht von Maschinen – und sie wird von Mentalitäten wie Zeitgeistigem geprägt. Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem früheren Verfahren hat sich nun auch der Bundesgerichtshof die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes zu Eigen gemacht: Die Homo-Ehe kann, muss aber nicht der Ehe gleichgestellt werden.

Und so sprachen und sprechen sie höchstrichterlich: Die Ehe kann Privilegien in sich bergen, die aus der Sache heraus nicht zu rechtfertigen sein müssen. Und das wird gesellschaftlich selbst bis in liberale und sozialdemokratische Kreise hinein auch akzeptiert: Die Homo-Ehe ist okay – aber sie darf nicht einfach so viel gelten wie eine standesamtlich zertifizierte Heteroverbindung. Eine politische wie juristische Begünstigung im Namen dessen, was immer schon üblich war. Aber weshalb sollen Homopaare, die Kinder haben, nicht die gleichen Rechte haben wie verschiedengeschlechtliche Eltern? Und: Weshalb sollen Heteropaare, die keinen Nachwuchs haben oder ihn nicht mehr versorgen, ein Ehegattensplitting in Anspruch nehmen können?

Das Gericht hat ein Urteil gesprochen, das nicht einmal finanzpolitisch begründet ist, sondern nur dieses sagt: Heterosexualität finden wir besser – und Homosexuelle sollen nicht so wertgeschätzt werden wie diese. JAN FEDDERSEN