Das Thema der Woche:

Der Lange Kampf der Lampedusas

■ betr.: „Der lange Kampf“, taz.nord vom 19. / 20. 7. 14

14 Monate nach Beginn der Auseinandersetzung einen Artikel in der taz zu lesen, der so viele sachliche Fehler enthält … traurig.

1) Es ist keineswegs andernorts selbstverständlich, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bis zum letztinstanzlichen Abschluss des Verfahrens aufschiebende Wirkung hat. Im Aufenthaltsgesetz steht vielmehr genau das Gegenteil (Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung, § 84). Gleiches gilt, wenn das Bundesamt entscheidet, dass im Rahmen des Dublin-Systems in einen anderen Mitgliedsstaat abgeschoben werden soll. Die Hamburger Regelung verschafft den Antragstellern mithin viel mehr Zeit – etwa für eine erfolgreiche Integration.

2) Die italienischen Aufenthaltserlaubnisse verschaffen den Inhabern mitnichten unbeschränkte Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie erlauben ihnen lediglich, sich drei Monate in anderen EU-Staaten als Touristen aufzuhalten. Mehr nicht.

3) Was mit „vom UNHCR anerkannt“ gemeint sein soll, bleibt schleierhaft. Selbst wenn es sich samt und sonders um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handeln sollte – wofür bisher nichts spricht – ändert das rechtlich zunächst nichts an Punkt 2.

4) Welcher Art soll denn dieses ominöse „Bleiberecht ohne Registrierung“ in Berlin sein, dass angeblich gewährt worden sein soll? Sofern es über die weitere Tolerierung eines papierlosen Aufenthalts hinausgeht, wäre eine konkrete Beschreibung dieser Lösung sehr interessant. Für genauere Aufklärung wären bestimmt viele Leserinnen und Leser dankbar!

5) Auf welcher Grundlage eine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte – und welchen Sinn das haben sollte, da das Aufenthaltsproblem ja dann fortbesteht – bleibt ebenfalls völlig offen.  RUNTERKOMMER, taz.de

In der Ausgabe vom vergangenen Wochenende versuchten wir eine Zwischenbilanz im Hamburger Lampedusa-Konflikt: Während sich Bürgermeister Olaf Scholz (Foto) zurücklehnen kann, läuft den aus Italien nach Hamburg geflüchteten Afrikanern die Zeit davon. Eine Arbeitserlaubnis bekommen sie nur, wenn sie sich melden – dann aber sind sie der Ausländerbehörde ausgeliefert und laufen Gefahr, abgeschoben zu werden.  Foto: dpa