Kleindeutsche Lösung

Immerhin ein Anfang: Die Bundesländer verordnen der Medienaufsicht mehr nationale Zusammenarbeit

Es ist schon fast so etwas wie eine kleine Revolution: Die Medienpolitik will Zulassung und Kontrolle des privaten Rundfunks neu ordnen. Wo bislang 14 Landesmedienanstalten der einzelnen Bundesländer – nur Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein machen bislang gemeinsame Sache – für Programm-Lizensierung und Sende-Aufsicht zuständig waren, soll es nun wenigstens etwas nationaler werden. „ZAK“ – Zulassungs- und Aufsichtskommission heißt das neue Wunderding, dass nach dem Willen der für die Medienpolitik zuständigen Bundesländer schon 2008 seine Arbeit aufnehmen könnte.

Zuständig wäre die ZAK für alle künftigen nationale Programmangebote, also vor allem für den TV-Bereich. Allerdings ist sie nur ein erster, vorläufiger Schritt zu einer wirklich nationalen Lösung: Denn in der ZAK sitzen nach wie vor die Direktoren aller 14 Landesmedienanstalten.

Den Landesmedienanstalten bliebe die Zulassung und Kontrolle regionaler Programme – vor allem des Hörfunks – sowie das je nach Landesmedienanstalt höchst unterschiedlich ausfallende Engagement im Bereich Medienkompetenz, Ausbildung – oder wie in Nordrhein-Westfalen auch der Filmförderung: dort ist die Landesmedienanstalt quasi im Nebenjob Mitgesellschafterin der Filmstiftung NRW.

Ebenfalls neu aufstellen soll sich die Konzentrationskontrolle. Die bisher bestehende unabhängige Sachverständigenkommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wird aufgestockt: Neben den sechs unabhängigen Sachverständigen gehören ihr künftig auch sechs Landesmedienanstaltsdirektoren an. Die der KEK bislang übergeordnete Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM), die KEK-Beschlüsse mit einer Dreiviertelmehrheit kippen konnte, fällt dafür weg. Die bisherige KEK sieht in diesem Schritt eine wesentliche Beschneidung ihrer Unabhängigkeit (taz vom 31. 3.). Dem trägt die Politik nun insoweit Rechnung, dass in der „neuen“ KEK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz aus dem Bereich der Sachverständigen benannt werden soll. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitz eine Stichstimme.

Deutliche Kritik erheben die Länder – wie zu erwarten war – derzeit am Verhalten der öffentlich-rechtlichen Sender: Kaum war nach der Durchschlagung des gordischen Knotens EU-Beihilfeverfahren das Verhältnis wieder etwas entspannt, ziehen schon wieder neue Wolken auf: Die EU-Ergebnisse würden vor allem in der ARD zu einer „zu euphorischen Interpretation“ führen, heißt es. Außerdem sind die Länder verschnupft über den Auftritt der Sender im Rundfunkgebühren-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (taz vom 3. 5.). STG