Gegen Papierlose und ihre Chefs

EU-Kommission stellt Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Migration vor. Wer Einwanderer ohne Papiere beschäftigt, soll künftig mit Strafe rechnen müssen

BRÜSSEL ap ■ Die EU-Kommission will die Ausbeutung von illegal in die Europäische Union eingereisten Ausländern europaweit unter Strafe stellen. EU-Innenkommissar Franco Frattini forderte schmerzhafte Konsequenzen für jeden, der aus Nicht-EU-Ländern eingereiste Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt. Auch Privatpersonen, die etwa eine ukrainische Putzfrau haben, müssen nach dem Vorschlag mit finanziellen Sanktionen rechnen. Zugleich will Frattini die legale Einwanderung besser koordinieren.

Die Schwarzarbeit sei einer der Hauptgründe für viele Einwanderer, in die EU einzureisen, erklärte Frattini am Mittwoch in Brüssel. Schätzungen zufolge halten sich vier bis acht Millionen Menschen illegal in der EU auf. Für viele von ihnen ende der Traum von einem besseren Leben in „sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen“, ergänzte Frattini. Zudem verschafften sich Unternehmen, die auf Schwarzarbeit zurückgreifen, einen unfairen Wettbewerbsvorteil.

Bislang müssten die wenigsten dieser Unternehmen Strafen befürchten, weil die Kontrollen vollkommen unzureichend seien, erklärte Frattini. So seien im vergangenen Jahr 2,8 Prozent der europäischen Firmen überprüft worden. Diese Quote müsse auf 10 Prozent gesteigert werden, forderte Frattini.

Die ertappten Arbeitgeber, auch Privatpersonen, sollen seinem Vorschlag zufolge mindestens eine Geldbuße entrichten oder zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet werden. Unternehmen droht zusätzlich der Ausschluss von Subventionszahlungen und von öffentlichen Aufträgen.

Strafrechtliche Sanktionen schlägt die EU-Kommission für Arbeitgeber vor, die wiederholt auf Schwarzarbeiter aus Nicht-EU-Staaten zurückgreifen oder mindestens vier solcher Personen illegal beschäftigen. Auch mit „besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen“ soll die Justiz befasst werden.

Die Höhe der Strafen bleibe den einzelnen EU-Staaten überlassen, sagte Frattini. Bislang sind nach Kommissionsangaben in 19 der 27 EU-Staaten strafrechtliche Sanktionen gegen Arbeitnehmer vorgesehen, die Schwarzarbeiter beschäftigen.

Frattini betonte zugleich, die EU-Staaten brauchten Gastarbeiter – etwa als Saisonkräfte in der Landwirtschaft und auf dem Bau, aber auch längerfristig im Gesundheitswesen. Um sicherzustellen, „dass die Einwanderer in den Ländern ankommen, wo Arbeitskräfte benötigt werden“ will die EU-Kommission künftig mit den typischen Herkunftsländern von Flüchtlingen etwa in Afrika verhandeln. Diese sollen eine Art Rücknahmegarantie für ihre Staatsbürger abgeben.

Wie viele Gastarbeiter ein EU-Land aufnehmen will, bleibe weiter dessen Regierung überlassen, betonte Frattini. Es gehe nur darum, „Angebot und Nachfrage“ an Arbeitsplätzen besser aufeinander abzustimmen. Dazu sollen „Mobilitätspartnerschaften“ mit den Herkunftsstaaten geschlossen werden, die sich ihrerseits zu einer stärkeren Kontrolle ihrer Auswanderer bekennen sollen.