Migrantenfotos für den BND

Der Innenausschuss berät heute über eine Verschärfung des Ausländer- und Asylgesetzes

BERLIN taz ■ Daten aus Visumsanträgen sollen bald an den Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und das Zollkriminalamt übermittelt werden. So steht es in einem Gesetzespaket der Bundesregierung, welches heute im Innenausschuss des Bundestages diskutiert wird.

Laut Gesetzentwurf sollen von Migranten zu „Zwecken der Identitätssicherung und -feststellung mit Hilfe elektronischer Gesichtsbilderkennung“ die Lichtbilder gespeichert werden. Bundes- und Landesbehörden, die ausländerrechtliche Entscheidungen treffen, sollen online auf die Daten zugreifen können. In dem Entwurf wird davon ausgegangen, dass „in der Endstufe etwa 30 Millionen Lichtbilder im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters verwaltet werden“.

Was genau mit den 30 Millionen Bildern geschehen soll und ob eine Möglichkeit des Missbrauchs besteht, ist bisher unklar. „Die Tendenz zur flächendeckenden Speicherung von personenbezogenen Daten einer Vielzahl von völlig unverdächtigen Personen ist datenschutzrechtlich bedenklich“, kritisiert Ruth Weinzierl vom Institut für Menschenrechte. Es bestehe die Gefahr unberechtigter und unkontrollierbarer Folgemaßnahmen für den Einzelnen und die Gefahr der diskriminierenden Verwendung der Daten, sagt Weinzierl und äußerte ihre Bedenken auch vor den Abgeordneten im Innenausschuss.

Dort werden seit Montag Experten zur Umsetzung von elf EU-Richtlinien im Asyl- und Aufenthaltsrecht angehört. Heute sollen die Themen Staatsbürgerschaftsrecht, Integration und Datenschutz diskutiert werden. Viel zu spät. Denn nach Aussage der Bundesregierung ist die Umsetzung „eilbedürftig“, weil bereits im Januar 2007 Fristen zur Umsetzung von neun der elf Richtlinien abgelaufen sind.

Schon seit 2006 brütet eine Arbeitsgruppe von SPD und Union über dem Gesetzentwurf. Er enthält geplante Änderungen zum Bleiberecht, im Zuwanderungsgesetz und im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Das Papier mit dem sperrigen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ soll demnächst im Kabinett eingereicht werden.

Neben der Datenspeicherung soll auch der Nachzug von Ehegatten Thema sein. Diese sollen künftig nur nach Deutschland hinterherkommen dürfen, wenn die Partner mindestens 18 Jahre alt sind und sich „zumindest auf einfache Art“ in deutscher Sprache verständigen können. Um das zu erreichen, werden verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Migranten, die nicht an den Integrationskursen teilnehmen, sollen die Sozialleistungen gekürzt werden.

Volker Rossocha vom Deutschen Gewerkschaftsbund und zuständig für Migrationspolitik fordert eine ersatzlose Streichung der Vorgabe, noch im Herkunftsland deutsche Sprachkenntnisse erwerben zu müssen. Denn für Menschen, die in armen Regionen leben, sei es kaum möglich, ein Sprachinstitut oder Ähnliches zu besuchen. „Erst werden Sanktionen eingeführt, dann folgen die Angebote“, kritisiert Rossocha den geplanten Entwurf. Er will sich heute im Innenausschuss dafür einsetzen, dass die Verpflichtung zu einem Sprachkurs ausreichend soll.

Hans-Peter Uhl, innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht dies anders. „Die Anhörung hat ergeben, dass es gegen die Sprachregelung keine überzeugenden verfassungsrechtlichen Bedenken gibt“, sagt Uhl. „Insoweit schließt die CDU/CSU jede Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in diesem Punkt aus.“

CIGDEM AKYOL