ALTERSRENTE FÜR JOBLOSE
: Melden ist Bedingung

Erwerbslose, die über 60 Jahre alt sind, haben nur dann Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn sie sich zuvor ein Jahr lang regelmäßig bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil.(Az.: L 2 R 336/05) (dpa)