Genehmigungspflichtige Trennung

Vorwurf der Nötigung: Ein 53-Jähriger soll seinen scheidungswilligen Schwiegersohn massiv bedroht haben

Shefki I. wollte gefragt werden. Nein, mehr noch, er wollte um Genehmigung gebeten werden. Niemand, soll der 53-Jährige immer wieder gesagt haben, könne so einfach seine Tochter verlassen. Jedenfalls nicht ohne seine väterliche Zustimmung. „Dafür wirst du bezahlen“ – so soll I. seinem Schwiegersohn A. mehrmals gedroht haben. Vor dem Amtsgericht war er deshalb jetzt wegen Nötigung angeklagt.

Vor gut einem Jahr soll der gebürtiger Jugoslawe seinen türkischstämmigen Schwiegersohn an einer Bushaltestelle in Hemelingen abgefangen haben. Der war nach eigenem Bekunden gerade bei seiner Frau zu Hause rausgeflogen. Immer wieder hatten die jungen Eheleute Streit, immer wieder hatte die Familie für Versöhnung gesorgt. Beide wollten die Scheidung, I. wollte das offenbar nicht.

Vor Gericht äußerte er sich nicht, lässt aber über seine Anwältin ausrichten, es habe ein Wortgefecht an der Bushaltestelle gegeben, auch eine „Handgemenge“, aber keine Drohung, schon gar nicht eine solche nach dem Leben des A.

Der Zeuge hat das ein wenig anders in Erinnerung – er werde A. umbringen, falls der seine Frau verlasse, soll der Schwiegervater schon früher einmal geäußert haben. Und das A. entweder die Stadt zu verlassen – oder aber die Scheidungspapiere bei ihm, I., offiziell vorzulegen habe, binnen einer Woche. Auch seine Fäuste soll der Schwiegervater schon einmal gegen den missliebigen A. gerichtet haben. Auch dazu äußert sich der Beschuldigte nicht. „Ich hatte Angst“, sagt der 31-Jährige A., der nur gebrochen Deutsch spricht.

Ursprünglich wollte er sogar Nebenklage gegen seinen Ex-Schwiegervater erheben, doch weil der nur wegen Nötigung angeklagt war, war eine solche Nebenklage gar nicht erst zugelassen. Stattdessen trat er als Zeuge auf, nicht ohne ein Hemd vorzuweisen, bei dem I. in jenem April vergangenen Jahres eine Naht eingerissen haben soll. Am Ende werden die Vorwürfe nicht mehr aufgeklärt, ganz von einer Schuld freisprechen will die Richterin den Angeklagten aber auch nicht. Das Verfahren wurde eingestellt. mnz