Dix skeptisch bei Videoüberwachung

BVG Datenschutzbeauftragter: Für Sicherheit wäre mehr Personal wichtiger als längere Speicherung

Die Debatte um längere Speicherfristen für Videoaufzeichnungen in Bahn und Bus ist aus Sicht des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix nur ein Nebenkriegsschauplatz, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht. „Wir sollten uns nicht auf diese Debatte konzentrieren“, sagte Dix am Mittwoch. „Sondern die Menschen erwarten, dass ihnen mit Aufsichtspersonal – meinetwegen auch ergänzend mit Kameras – geholfen wird, wenn sie auf dem Bahnsteig bedroht werden.“

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen erreichen, dass die Löschfrist für Videoaufzeichnungen in ihren Bahnen und Bussen sowie auf Bahnhöfen auf 48 Stunden verlängert wird. Anlass sind die Überfälle brutaler Schläger in den vergangenen Wochen. In Berlin müssen die Aufzeichnungen von Überwachungskameras nach Landesrecht nach 24 Stunden gelöscht werden. Dix verwies darauf, dass nach dem besonders brutalen Überfall vor mehr als zwei Wochen am Bahnhof Lichtenberg die vier Tatverdächtigen aufgrund von Videoaufzeichungen gefasst wurden.

Er habe bisher keine belastbaren Hinweise darauf bekommen, dass die 24-Stunden-Frist unzureichend wäre, sagte Dix. „Wenn sich das aber als unzureichend erweisen sollte, wenn man das belegen kann – ich kenne praktisch nur einen Fall, in dem diese Frist von der Polizei nicht eingehalten werden konnte –, dann muss der Gesetzgeber über eine Verlängerung entscheiden.“ Nach Ansicht von Dix greift die Debatte über Speicherfristen viel zu kurz. „Videoüberwachung, darüber ist man sich einig, ist ungeeignet, Straftaten zu verhindern. Man hat in der Vergangenheit ihre präventive Wirkung erheblich überschätzt. Und das liegt schlicht und einfach daran, dass Kameras keine Menschen ersetzen können. Es ist nicht gewährleistet, dass die BVG, wenn sie in ihrer Leitstelle Straftaten beobachtet, in kurzer Zeit Leute auf den Bahnsteig zur Hilfe schickt. Das wäre eigentlich angesagt.“ (dpa)